Geschützter Landschaftsbestandteil
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Ein geschützter Landschaftsbestandteil (kurz gLB) ist eine Schutzkategorie nach dem Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG), die in Nordrhein-Westfalen durch § 23 Landschaftsgesetz NRW (LG NRW) geregelt ist.
Liste der geschützten Landschaftsbestandteile in Erftstadt[Bearbeiten]
Nummer[1] | Name | Fläche in ha |
---|---|---|
Landschaftsplan 4 - Zülpicher Börde | ||
LB 2.4-9 | Grünlandbereich zwischen Lechenich und Ahrem, Ahremer Lichweg und Mühlengraben | 18,4 |
LB | ||
Landschaftsplan 5 - Erfttal Süd | ||
LB 2.4-1 | Alter Eichenbestand nordöstlich von Schloss Gymnich im Randbereich der A 61 | 0,5 |
LB |
Siehe auch[Bearbeiten]
Weblinks[Bearbeiten]
- Artikel Geschützter Landschaftsbestandteil. In: Wikipedia, Die freie Enzyklopädie.
- ↑ Nummerierung gemäß Landschaftsplänen des Rhein-Erft-Kreises