Naturdenkmal
Ein Naturdenkmal ist ein natürlich entstandenes Landschaftselement, das unter Naturschutz gestellt ist. In Deutschland ist der Schutz von Naturdenkmälern in § 28 Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) verankert und in Nordrhein-Westfalen durch den § 22 Landschaftsgesetz NRW (LG NRW) festgelegt. Es kann sich bei einem Naturdenkmal um ein einzeln stehendes oder vorkommendes Gebilde (z.B. Felsnadel oder einzeln stehender Baum), undefinierten Umfangs wie eine Höhle oder auch ein Gebiet oder Gebilde mit einer beschränkten Fläche und einer klaren Abgrenzung von seiner Umgebung wie ein Felsengarten oder eine Wiese handeln; letztere werden als flächenhaftes Naturdenkmal oder Flächennaturdenkmal bezeichnet. In Erftstadt gibt es derzeit sechs eingetragene Naturdenkmäler.
Liste der Naturdenkmäler in Erftstadt[Bearbeiten]
Nummer[1] | Name | Stadtteil |
---|---|---|
Landschaftsplan 4 - Zülpicher Börde | ||
ND 2.3-2 | Linde an der Kohlstraße | Gymnich |
ND 2.3-6 | Hohlweg im Verlauf der Römerstraße | Friesheim |
ND 2.3-7 | Eiche an der Weltersmühle | Lechenich |
Landschaftsplan 5 - Erfttal Süd | ||
ND 2.3-7 | Lindenallee an der Gymnicher Mühle | Gymnich |
ND 2.3-8 | Eiche bei Burg Konradsheim | Konradsheim |
ND 2.3-9 | Eichen- und Eschengruppe bei Haus Buschfeld | Bliesheim |
Lage der Naturdenkmäler[Bearbeiten]
Siehe auch[Bearbeiten]
Weblinks[Bearbeiten]
- Artikel Naturdenkmal. In: Wikipedia, Die freie Enzyklopädie.
Einzelnachweise[Bearbeiten]
- ↑ Nummerierung gemäß Landschaftsplänen des Rhein-Erft-Kreises