Naturdenkmal

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Naturdenkmal-Schild

Ein Naturdenkmal ist ein natürlich entstandenes Landschaftselement, das unter Naturschutz gestellt ist. In Deutschland ist der Schutz von Naturdenkmälern in § 28 Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) verankert und in Nordrhein-Westfalen durch den § 22 Landschaftsgesetz NRW (LG NRW) festgelegt. Es kann sich bei einem Naturdenkmal um ein einzeln stehendes oder vorkommendes Gebilde (z.B. Felsnadel oder einzeln stehender Baum), undefinierten Umfangs wie eine Höhle oder auch ein Gebiet oder Gebilde mit einer beschränkten Fläche und einer klaren Abgrenzung von seiner Umgebung wie ein Felsengarten oder eine Wiese handeln; letztere werden als flächenhaftes Naturdenkmal oder Flächennaturdenkmal bezeichnet. In Erftstadt gibt es derzeit sechs eingetragene Naturdenkmäler.

Liste der Naturdenkmäler in Erftstadt[Bearbeiten]

Nummer[1] Name Stadtteil
Landschaftsplan 4 - Zülpicher Börde
ND 2.3-2 Linde an der Kohlstraße Gymnich
ND 2.3-6 Hohlweg im Verlauf der Römerstraße Friesheim
ND 2.3-7 Eiche an der Weltersmühle Lechenich
Landschaftsplan 5 - Erfttal Süd
ND 2.3-7 Lindenallee an der Gymnicher Mühle Gymnich
ND 2.3-8 Eiche bei Burg Konradsheim Konradsheim
ND 2.3-9 Eichen- und Eschengruppe bei Haus Buschfeld Bliesheim

Lage der Naturdenkmäler[Bearbeiten]

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Siehe auch[Bearbeiten]

Weblinks[Bearbeiten]


Einzelnachweise[Bearbeiten]