Carsharing

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Der deutsche Gesetzgeber versteht unter Carsharing (englisch car „Auto“, to share „teilen“; auf Deutsch etwa: „Autoteilen“ oder „Gemeinschaftsauto“) die organisierte gemeinschaftliche Nutzung eines oder mehrerer Automobile auf der Grundlage einer Rahmenvereinbarung.[1]

In Erftstadt werden seit 2021 Carsharing-Fahrzeuge angeboten. In Zusammenarbeit mit dem Anbieter Cambio wurden an zwei Standorten jeweils zwei Fahrzeuge bereitgestellt.[2]

Carsharing-Standorte im Stadtgebiet[Bearbeiten]

Anmeldung[Bearbeiten]

Die notwendige Anmeldung zur Nutzung der Fahrzeuge kann an den folgenden Orten vorgenommen werden:

Inhaber von Jahres-, Job- oder Semestertickets erhalten einen Rabatt.

Weblinks[Bearbeiten]


Einzelnachweise[Bearbeiten]

  1. § 2 Nr. 1 des Carsharinggesetzes.
  2. Autofahrerin sauer - An diesen Orten wird jetzt in Erftstadt Carsharing angeboten, In: ksta.de. 8. November 2021