Erftverband
Der Erftverband ist eine Körperschaft des öffentlichen Rechts und ein Wasserwirtschaftsverband, der für die Wasserwirtschaft im Einzugsgebiet der Erft zuständig ist. Sein gesamter Tätigkeitsbereich umfasst 4.216 km² mit rund 2,7 Millionen Einwohnern.
Aufgaben[Bearbeiten]
Die Aufgaben des Erftverbandes sind in §2 des Gesetzes über den Erftverband (ErftVG) geregelt (Stand der letzten Neufassung von 2022)[1]:
- Erforschung und Beobachtung der wasserwirtschaftlichen Verhältnisse im Zusammenhang mit dem Braunkohlenabbau;
- Regelung des Wasserabflusses einschließlich Ausgleich der Wasserführung und Sicherung des Hochwasserabflusses der oberirdischen Gewässer oder Gewässerabschnitte und in deren Einzugsgebieten;
- Unterhaltung oberirdischer Gewässer oder Gewässerabschnitte und der mit ihnen in funktionellem Zusammenhang stehenden Anlagen;
- Rückführung ausgebauter oberirdischer Gewässer in einen naturnahen Zustand;
- Regelung des Grundwasserstandes;
- Vermeidung, Minderung, Beseitigung und Ausgleich wasserwirtschaftlicher und damit in Zusammenhang stehender ökologischer, durch Einwirkungen auf den Grundwasserstand, insbesondere durch den Braunkohlenabbau hervorgerufener oder zu erwartender nachteiliger Veränderungen;
- Beschaffung und Bereitstellung von Wasser zur Sicherung der gegenwärtigen und künftigen Versorgung der Bevölkerung und der Wirtschaft sowie Förderung von Maßnahmen zur Minderung des Wasserverbrauchs;
- Abwasserbeseitigung nach Maßgabe des Landeswassergesetzes;
- Entsorgung der bei der Durchführung der Verbandsaufgaben anfallenden Abfälle;
- Vermeidung, Minderung, Beseitigung und Ausgleich eingetretener oder zu erwartender, auf Abwassereinleitungen oder sonstige Ursachen zurückzuführender nachteiliger Veränderungen des oberirdischen Wassers;
- Ermittlung der wasserwirtschaftlichen Verhältnisse, soweit es die Verbandsaufgaben nach Nummern 2 bis 10 erfordern.
Mitglieder[Bearbeiten]
Die Mitglieder des Erftverbandes sind Eigentümer der im Verbandsgebiet gelegenen aktiven und stillgelegten Braunkohlenbergwerke einschließlich ihrer Brikettfabriken, Elektrizitätswerke und Wasserförderanlagen; weiterhin Städte, Gemeinden und Kreise, Träger der öffentlichen Wasserversorgung, industrielle und gewerblichen Betriebe mit relevanter Abwassermenge, Eigentümer von Verkehrsanlagen und die Erftfischereigenossenschaft Bergheim.
Geschichte[Bearbeiten]
Weblinks[Bearbeiten]