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Erftverband

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Erftverband
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Eröffnet
Geschlossen
Adresse
Am Erftverband 6
Ort
50126 Bergheim
Filiale von
Telefon
(02271) 88-0
Fax
(02271) 88-1210
Email
Haltestelle
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Der Erftverband ist eine Körperschaft des öffentlichen Rechts und ein Wasserwirtschaftsverband, der für die Wasserwirtschaft im Einzugsgebiet der Erft zuständig ist. Sein gesamter Tätigkeitsbereich umfasst 4.216 km² mit rund 2,7 Millionen Einwohnern.

Aufgaben[Bearbeiten]

Die Aufgaben des Erftverbandes sind in §2 des Gesetzes über den Erftverband (ErftVG) geregelt (Stand der letzten Neufassung von 2022)[1]:

  1. Erforschung und Beobachtung der wasserwirtschaftlichen Verhältnisse im Zusammenhang mit dem Braunkohlenabbau;
  2. Regelung des Wasserabflusses einschließlich Ausgleich der Wasserführung und Sicherung des Hochwasserabflusses der oberirdischen Gewässer oder Gewässerabschnitte und in deren Einzugsgebieten;
  3. Unterhaltung oberirdischer Gewässer oder Gewässerabschnitte und der mit ihnen in funktionellem Zusammenhang stehenden Anlagen;
  4. Rückführung ausgebauter oberirdischer Gewässer in einen naturnahen Zustand;
  5. Regelung des Grundwasserstandes;
  6. Vermeidung, Minderung, Beseitigung und Ausgleich wasserwirtschaftlicher und damit in Zusammenhang stehender ökologischer, durch Einwirkungen auf den Grundwasserstand, insbesondere durch den Braunkohlenabbau hervorgerufener oder zu erwartender nachteiliger Veränderungen;
  7. Beschaffung und Bereitstellung von Wasser zur Sicherung der gegenwärtigen und künftigen Versorgung der Bevölkerung und der Wirtschaft sowie Förderung von Maßnahmen zur Minderung des Wasserverbrauchs;
  8. Abwasserbeseitigung nach Maßgabe des Landeswassergesetzes;
  9. Entsorgung der bei der Durchführung der Verbandsaufgaben anfallenden Abfälle;
  10. Vermeidung, Minderung, Beseitigung und Ausgleich eingetretener oder zu erwartender, auf Abwassereinleitungen oder sonstige Ursachen zurückzuführender nachteiliger Veränderungen des oberirdischen Wassers;
  11. Ermittlung der wasserwirtschaftlichen Verhältnisse, soweit es die Verbandsaufgaben nach Nummern 2 bis 10 erfordern.

Mitglieder[Bearbeiten]

Die Mitglieder des Erftverbandes sind Eigentümer der im Verbandsgebiet gelegenen aktiven und stillgelegten Braunkohlenbergwerke einschließlich ihrer Brikettfabriken, Elektrizitätswerke und Wasserförderanlagen; weiterhin Städte, Gemeinden und Kreise, Träger der öffentlichen Wasserversorgung, industrielle und gewerblichen Betriebe mit relevanter Abwassermenge, Eigentümer von Verkehrsanlagen und die Erftfischereigenossenschaft Bergheim.

Geschichte[Bearbeiten]

Weblinks[Bearbeiten]


Einzelnachweise[Bearbeiten]