Schützenkönig (St. Sebastianus Lechenich)

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Diese Seite listet die Schützenkönige der St. Sebastianus Schützenbruderschaft Lechenich auf.

Schützenkönig[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Wird auf dem Schützenfest ausgeschossen. Berechtigt ist jedes Mitglied ab dem 25. Lebensjahr. Die Königswürde kann erst nach Ablauf von 5 Jahren erneut errungen werden. Wer zum dritten Mal die Königswürde erringt, darf den Titel Schützenkaiser tragen.

Ordenskönig[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Wird auf dem Schützenfest ausgeschossen. Berechtigt ist jeder uniformierte Schütze ab dem 21. Lebensjahr. Die Königswürde kann erst nach Ablauf von 10 Jahren erneut errungen werden.

Sebastianuskönig[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Wird am Sebastianustag (20. Januar) ausgeschossen. Berechtigt ist jeder uniformierte Schütze ab dem 18. Lebensjahr. Die Königswürde kann erst nach Ablauf von 10 Jahren erneut errungen werden.

Ehrengardekönig[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Wird auf dem Schützenfest ausgeschossen. Berechtigt ist jedes männliche, nicht-uniformierte Mitglied ab dem 25. Lebensjahr.

Meisterkönig / König der Könige[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Wird alle drei Jahre am Sebastianustag unter den ehemaligen Schützenkönigen ausgeschossen.

Jungschützenkönig[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Wird auf dem Schützenfest ausgeschossen. Berechtigt ist jedes Mitglied vom 16. bis zum 24. Lebensjahr.

Schülerkönig[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Wird auf dem Schützenfest ausgeschossen. Berechtigt ist jedes Mitglied vom 12. bis zum 15. Lebensjahr.

Bambinikönig[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Wird auf dem Schützenfest ausgeschossen. Berechtigt ist jedes Mitglied vom 4. bis zum 11. Lebensjahr.

Bürgerkönig[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Wird an Christi Himmelfahrt ausgeschossen. Berechtigt ist jeder Bürger, der nicht Mitglied der Bruderschaft ist.

Quellen[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]